Möbelbau Gebr. Ernst

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`Möbelbau Gebr. Ernst GbR

Inh. Frank Ernst / Jobst Ernst

Akazienstr. 4 - 4a

32791 Lage

Tel. 05232 / 2289

Email: info@moebelbau-ernst.de

www.moebelbau-ernst.de


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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

     

I. Vertragsabschluss

  

1. Der Käufer ist 2 Wochen an die Bestellung   gebunden.

  

2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag   zustande, wenn der Verkäufer das 

  

Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt   hat.

  

II. Preise

  

1. Die Preise sind Festpreise ausschließlich der zur   Zeit gültigen Mehrwertsteuer

  

2. Besondere über die vertraglich einbezogenen und   im Kaufpreis enthaltenen

  

Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte   Arbeiten, wie z.B. Montage-

  

arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und   sind spätestens bei Abnahme

  

zu bezahlen.

  

3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt,   10% Verzugszinsen zu berechnen.

  

III. Änderungsvorbehalt

  

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach   Muster verkauft.

  

2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der   Ausstellungsstücke, es sei denn,

  

daß bei Vertragsabschluss eine anderweitige   Vereinbarung erfolgt ist.

  

3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen   bei Holzoberflächen

  

bleiben vorbehalten.

  

4. Farbangleichungen zu eingereichten Farbmustern   werden nur unter Vorbehalt aus-

  

geführt. Leichte Abweichungen zu vorhandenen Möbeln   können daher vorkommen.

  

5. Irrtümer bei Preis- u. Maßangaben in mündlicher   u. schriftlicher Form, sowie kleinere

  

 Programmänderungen behält sich der Verkäufer   vor.

  

IV. Montage

  

Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage   aufzuhängender Einrichtungsgegen-

  

stände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat   er dies dem Käufer 

  

unverzüglich mitzuteilen.

  

V. Lieferfrist

  

1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist   nicht einhalten kann, hat der 

  

Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend   vom Tage des Eingangs

  

der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer,   oder im Fall kalendermäßig

  

bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu   gewähren.

  

2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im   Geschäftsbetrieb, insbesondere

  

Arbeitsausstände , Aussperrungen, Pandemien, plötzliche krankheitsbedingte Ausfälle

des Personals die die Produktion betreffen,  sowie Fälle   höherer Gewalt, die auf einem

  

unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen   und zu schwerwiegenden

  

Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch   bei dessen Lieferanten führen, 

  

verlängern die Lieferzeit entsprechend.

  

3. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt,   wenn er in diesen Fällen nach Ablauf

  

der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung   schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb

  

von acht Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des   Käufers beim Verkäufer

  

nicht an den Käufer erfolgt. Im Falle   kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt

  

mit deren Ablauf die 8- Wochen - Frist.

  

VI. Eigentumsvorbehalt

  

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung   aller Verbindlichkeiten aus diesem 

  

Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

  

VII. Gefahrübergang

  

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den   Preis zahlen zu müssen, geht mit 

  

der Übergabe auf den Käufer über.

  

VIII. Annahmeverzug

  

1. Wenn der Käufer nach einer ihm gesetzten   angemessenen Nachfrist die Abnahme ver-

  

weigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht   abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer 

  

vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt   der Leistung verlangen.

  

2. (1) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen   Monat dauert, hat der Käufer die an-

  

fallenden Lagerkosten zu zahlen.

  

(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer   Spedition bedienen.

  

3. Als Schadenersatz statt der Leistung bei   Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des 

  

Bestellpreises ohne Abzug fordern, sofern der Käufer   nicht nachweist, daß ein Schaden

  

überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale   entstanden ist.

  

IX. Rücktritt

  

1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der   Hersteller die Produktion der bestellten

  

Ware eingestellt hat oder höhere Gewalt vorliegt,   sofern diese Umstände erst nach Vertrags-

  

schluss eingetreten sind; über diese Umstände hat   der Verkäufer den Käufer unverzüglich 

  

zu benachrichtigen.

  

2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer   zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kredit-

  

würdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben   gemacht hat oder seine Zahlungen einge-

  

stellt oder über sein Vermögen ein   Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer 

  

leistet unverzüglich Vorauskasse.

  

X. Sachmängelhaftung

  

1. Als Sachmängelhaftung kann der Käufer   grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.

  

2. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine   Ersatzsache liefern.

  

3. Bei Massivholzmöbeln bzw. Massivholzteilen   dürfen kleine Äste im Holz, sowie leichte 

  

Verformungen des Holzes   vorkommen. Diese berechtigen NICHT zu Reklamationen.

  

4. Holz- u. Oberflächenveränderungen durch aggressive Pflegemittel, Feuchtigkeit etc. 

  

gehen nicht zu lasten des Herstellers ( kein   Reklamationsanspruch ).

  

5. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages   oder Herabsetzung des Preises ( Minderung )

  

verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder   der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert

  

oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.

  

6. Rückgabe bzw Rücklieferungen der Waren können   nur mit schriftlicher Genehmigung

  

des Lieferanten erfolgen. 

  

7. Offensichtliche Beschädigungen bei Rückgaben   bzw. Rücklieferungen, die durch den 

  

Vertragspartner oder deren Kunden verursacht   worden sind, werden nach Arbeitsaufwand

  

 oder Materialwert in Rechnung gestellt.

  

8. (1) Sachmängelhaftungsansprüche verjähren nach   zwei Jahren ab Übergabe.

  

(2) Sachmängelhaftungsansprüche wegen   offensichtlicher Mängel erloschen, wenn sie der Käufer 

  

nicht binnen acht Wochen seit Übergabe rügt.

  

XI. Datenspeicherung

  

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, daß   der Verkäufer die im Rahmen der Geschäfts-

  

verbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß   den Bestimmungen des Bundesdatenschutz

  

gesetzes verarbeitet.

  

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall   Lage / Lippe