Inh. Frank Ernst / Jobst Ernst
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist 2 Wochen an die Bestellung gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das
Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise ausschließlich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer
2. Besondere über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen
Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Montage-
arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme
zu bezahlen.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, 10% Verzugszinsen zu berechnen.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn,
daß bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen
bleiben vorbehalten.
4. Farbangleichungen zu eingereichten Farbmustern werden nur unter Vorbehalt aus-
geführt. Leichte Abweichungen zu vorhandenen Möbeln können daher vorkommen.
5. Irrtümer bei Preis- u. Maßangaben in mündlicher u. schriftlicher Form, sowie kleinere
Programmänderungen behält sich der Verkäufer vor.
IV. Montage
Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegen-
stände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer
unverzüglich mitzuteilen.
V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der
Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs
der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig
bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere
Arbeitsausstände , Aussperrungen, Pandemien, plötzliche krankheitsbedingte Ausfälle
des Personals die die Produktion betreffen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden
Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Lieferanten führen,
verlängern die Lieferzeit entsprechend.
3. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf
der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb
von acht Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer
nicht an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt
mit deren Ablauf die 8- Wochen - Frist.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit
der Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme ver-
weigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
2. (1) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die an-
fallenden Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. Als Schadenersatz statt der Leistung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des
Bestellpreises ohne Abzug fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden
überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten
Ware eingestellt hat oder höhere Gewalt vorliegt, sofern diese Umstände erst nach Vertrags-
schluss eingetreten sind; über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich
zu benachrichtigen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kredit-
würdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einge-
stellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer
leistet unverzüglich Vorauskasse.
X. Sachmängelhaftung
1. Als Sachmängelhaftung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
2. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
3. Bei Massivholzmöbeln bzw. Massivholzteilen dürfen kleine Äste im Holz, sowie leichte
Verformungen des Holzes vorkommen. Diese berechtigen NICHT zu Reklamationen.
4. Holz- u. Oberflächenveränderungen durch aggressive Pflegemittel, Feuchtigkeit etc.
gehen nicht zu lasten des Herstellers ( kein Reklamationsanspruch ).
5. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises ( Minderung )
verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert
oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
6. Rückgabe bzw Rücklieferungen der Waren können nur mit schriftlicher Genehmigung
des Lieferanten erfolgen.
7. Offensichtliche Beschädigungen bei Rückgaben bzw. Rücklieferungen, die durch den
Vertragspartner oder deren Kunden verursacht worden sind, werden nach Arbeitsaufwand
oder Materialwert in Rechnung gestellt.
8. (1) Sachmängelhaftungsansprüche verjähren nach zwei Jahren ab Übergabe.
(2) Sachmängelhaftungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erloschen, wenn sie der Käufer
nicht binnen acht Wochen seit Übergabe rügt.
XI. Datenspeicherung
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, daß der Verkäufer die im Rahmen der Geschäfts-
verbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutz
gesetzes verarbeitet.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall Lage / Lippe